Prüfplatz bearbeiten
In dieser Ansicht ist links eine Skizze des Prüfplatzes zu sehen, begrenzt durch die Prüfplatzbegrenzungen in Gelb und Schwarz schraffiert. Die Fahrspuren und die SEP-Aufstellfläche sind grau dargestellt. Ein Koordinatensystem mit Ursprung links unten ist angegeben zur eindeutigen Angabe der Messpunkte.
Auf der rechten Seite werden nacheinander folgende Angaben gemacht:
Bei Eingabe der Werte wird geprüft, ob die Angaben der Richtlinie eingehalten werden. Ist ein Wert zu groß oder zu klein, erscheint über dem Eingabefeld in Rot eine Warnung mit Angabe von Mindest- beziehungsweise Maximalwert der jeweiligen Größe.
Grundriss
Diese Anischt weist Werte zum Grundriss des Prüfplatzes in cm auf, siehe Abbildung Ansicht Grundriss:
Option Bauliche Gegebenheiten ermöglichen die vorgeschriebene Mindestlänge nicht:
Bei Auswahl dieser Option weist die Länge der Kfz-Stellfläche einen Minimalwert von 100 cm auf. Standard ist, dass diese Option nicht ausgewählt ist.
Schaltfläche Keine Spurmarkierungen vorhanden:
Beim Betätigen dieser Schaltfläche wird jede Kfz-Spurbreite der Hälfte der Breite der Kfz-Stellfläche entsprechen und der Abstand der Fahrspuren ist 0 cm.
Tipp
Wenn der Benutzer versehentlich Keine Spurmarkierungen vorhanden betätigt hat, kann er über das Feld Kfz-Spurbreite die Breite händisch erneut anpassen.
Länge der Kfz-Stellfläche:
Definiert die Länge (entlang der Fahrtrichtung) der Aufstellfläche für das Kraftfahrzeug. Angegeben wird der Innenabstand zwischen der vorderen und hinteren Stellflächenmarkierung. Standardwerte sind die vorgeschriebenen Mindestwerte:
- 4 m für PKW
- 2,5 m für KRAD
- 8,5 m für LKW
Breite der Kfz-Stellfläche:
Definiert die Breite der Aufstellfläche für das Kraftfahrzeug in Achsrichtung. Angegeben wird der Innenabstand zwischen der linken und rechten Stellflächenmarkierung. Mindestbreiten sind:
- 2 m für PKW
- Keine Mindestbreite für KRAD
- 2,3 m für LKW
Kfz-Spurbreite:
Definiert die Breite jeder Fahrspur in Achsrichtung. Linke und rechte Fahrspur haben dabei immer dieselbe Breite und geben den zulässigen Bereich vor, auf denen sich die Reifen des zu prüfenden Kfz während der Scheinwerferprüfung befinden dürfen. Soll die gesamte Stellfläche als gültige Aufstellfläche für Kfz eingeschlossen werden, so ist hier die Hälfte der Breite der Kfz-Aufstellfläche anzugeben (siehe Keine Spurmarkierungen vorhanden). Für KRAD kann die Spurbreite die komplette Breite der KRAD-Aufstellfläche betragen.
Abstand der Fahrspuren:
Das Feld wird automatisch aus der Breite der Stellfläche und den angegebenen Spurbreiten berechnet.
Abstand zw. Kfz- und SEP-Stellfläche:
Angegeben wird der Abstand in Fahrtrichtung zwischen vorderer Innenmarkierung der Kfz-Aufstellfläche und der ersten Innenmarkierung der SEP-Aufstellfläche. Maximalabstand ist 90 cm.
Länge der SEP-Stellfläche:
Die Länge der SEP-Aufstellfläche wird ebenfalls in Kfz-Fahrtrichtung und zwischen der vorderen und hinteren Innenmarkierung angegeben. Die Länge ist dabei üblicherweise die kurze Seite zwischen den Innenmarkierungen.
Breite der SEP-Stellfläche:
Wie die Breite der Kfz-Aufstellfläche wird dieser Wert in Achsrichtung zwischen den innenliegenden Stellflächenmarkierungen angegeben.
Üblicherweise ist die Breite der SEP-Aufstellfläche größer als die Breite der Kfz-Stellfläche, um mit dem Optikkasten die gesamte Breite der Kfz-Stellfläche erreichen zu können. Mindestbreite ist 250 cm für LKW und PKW. Es gibt keine Mindestbreite für KRAD.
Wenn die Breite der SEP-Aufstellfläche zu klein (kleiner als die Breite der Kfz-Aufstellfläche + 10 cm) ist, um mit dem SEP-Prüfschirm den Rand der Kfz-Aufstellfläche erreichen zu können, wird der Benutzer darauf in einem separaten Fenster (siehe Abbildung Fenster SEP-Aufstellfläche zu eng) aufmerksam gemacht.
Zwei Auswahlmöglichkeiten stehen dem Benutzer in Form von Schaltflächen zur Verfügung:
- Korrigieren: Das Fenster schließt sich und der Benutzer kann die Werte noch anpassen.
- Weiter: Der Benutzer gelangt auf die Ansicht Abstände.
Werden Mindestmaße nicht eingehalten, wird der Benutzer darauf aufmerksam gemacht. Es erscheint eine Warnung Werte nicht zulässig in einem separaten Fenster (siehe Abbildung Fenster Werte nicht zulässig).
Drei Auswahlmöglichkeiten stehen dem Benutzer in Form von Schaltflächen zur Verfügung:
- Werte korrigieren: Das Fenster schließt sich und der Benutzer kann die Werte noch anpassen.
- Messung überspringen: Der Benutzer gelangt direkt auf die Ansicht Prüfbericht erzeugen.
- Messung durchführen: Der Benutzer gelangt direkt auf die Ansicht Prüfplatz bearbeiten, Abstände.
Abstände
Vorgeschaltet an die Ansicht Abstände wird dem Benutzer ein Meldungsfenster angezeigt (siehe Abbildung Meldungsfenster Auswahl des Messrasters) wenn er einen schon mit 100 cm Messraster vermessenen Prüfplatz erneut vermessen möchte. Zwei Optionen sind zur Auswahl möglich:
25 cm Messraster:
Der Benutzer erhält Informationen zu diesem Messraster. Dieses Messraster ist standardmäßig ausgewählt.
100 cm Messraster:
Der Benutzer erhält Informationen zu diesem Messraster. Dieses Messraster kann optional ausgewählt werden.
Unterhalb der Optionen sind zwei Schaltflächen verfügbar:
Abbrechen:
Die Anpassung des Messrasters wird nicht übernommen und der Benutzer gelangt in die Ansicht Abstände.
Weiter:
Die Anpassung des Messrasters wird übernommen und der Benutzer gelangt in die Ansicht Abstände.
Folgende Abstände sind hier möglich (siehe Abbildung Ansicht Abstände):
SEP-Stellfläche-Rastermaß:
Definiert den Abstand in Achsrichtung zwischen zwei Messungen auf der SEP-Aufstellfläche zur Bestimmung der zulässigen Ebenheitsabweichung. Folgende Angaben sind möglich:
10 cm
25 cm (standardmäßig ausgewählt)
KFZ-Stellfläche-Rastermaß:
Definiert den Längsabstand zwischen zwei Messungen auf der KFZ-Stellfläche. Folgende Angaben sind möglich:
25 cm:
Dieser Wert ist ab 2020 Pflicht, wenn es sich um einen Aufstellplatz handelt, der wieder in Betrieb genommen wurde und ab 2021 bei Neuinstallationen.
100 cm:
Dieser Wert ist ab 2021 nur bei Bestandsgeräten erlaubt, die bisher auch schon mit einem 100 cm Messraster vermessen wurden. Bei Erstkalibrierung und Wiederinbetriebnahme nach Änderungen an Aufstellflächen ist diese Option ausgegraut.
Wenn Sie bei Erstkalibrierung oder Wiederinbetriebnahme nach Änderungen an Aufstellflächen auf das Feld KFZ-Stellfläche-Rastermaß klicken, erscheint das Meldungsfenster Auswahl des Messrasters mit ausgegrauter Option für 100 cm Messraster.
Messpunktabstände der Kombinationen:
Diese Angabe erscheint nur für 25 cm Messraster (siehe Abbildung Ansicht Abstände 25 cm Messraster).
Es werden entweder, wie in der Richtlinie empfohlen, alle Kombinationen auf Ebenheit überprüft oder nur die Mindestanzahl an Kombinationen mit maximalen Erhöhungen und maximalen Vertiefungen. Folgende Optionen sind auswählbar:
Mindestanzahl an Kombinationen: Standardmäßig ist diese Option ausgewählt.
Alle Kombinationen
Bezugsposition (
):
Legt den Nullpunkt des Koordinatensystems auf der Stellfläche fest (X für die Länge entgegen Fahrtrichtung und Y für die Breite in Achsrichtung). Die Bezugsposition ist notwendig, damit die Messorte der Stellplatzvermessung eindeutig definiert sind und eine Wiederholung der Messung mit denselben Rastermaßen garantiert wird. Zwei Möglichkeiten sind gegeben:
Schnittpunkt der Vorderkante der KFZ-Aufstellfläche mit der linken KFZ-Stellplatzbegrenzung (vordere linke Ecke)
Schnittpunkt der Vorderkante der SEP-Aufstellfläche mit Längsmittelachse (vorne Mitte SEP-Stellfläche)
Referenzmessort (
, erster Messpunkt):
Mit Referenzmessort wird der erste Messort der Prüfung bezeichnet. Üblicherweise befindet er sich in der Mitte der linken Fahrspur und immer am äußersten Rand der Stellplatzmarkierung. Es ist möglich, den Referenzmessort individuell anzupassen:
Standardwerte verwenden (Spurmitte)
Länge (X) in cm:
Mit diesem Wert kann der Referenzmessort maximal um 25 cm entgegen der Fahrtrichtung von der Vorderkante der KFZ-Aufstellfläche verschoben werden.
Breite (Y) in cm
Querabstand der Messpunkte in cm
Das Feld wird automatisch aus der Differenz von Breite der Kfz-Stellfläche und der Kfz-Spurbreite berechnet. Dieses Feld kann bei Bedarf angepasst werden.
Messpunkte
In der Ansicht Messpunkte werden in zwei Tabellen folgende Werte angegeben:
Ausgenommene Bereiche:
Anfang Herausnahme in cm
Ende Herausnahme in cm
Grund der Herausnahme mit Auswahlliste erforderlich. Der Benutzer kann Ebenheitsabweichung am Messort der Toleranzverletzung im Bereich zwischen 60 und 190 cm oder Technische Einrichtung auswählen oder einen anderen Grund eingeben.
Achtung
Die ersten 60 und letzten 40 cm können nicht ausgenommen werden.
Ist ein ausgenommener Bereich angegeben, werden die darin liegenden Messpunkte von der Mindestanzahl an Messpunkten abgezogen. Wenn ein Messpunkt bei einer Herausnahme von Flächen betroffen ist, wird dieser Messpunkt interpoliert. Eine Gerade wird zwischen Anfangs- und Endpunkt bestimmt und der Wert der Gerade an der Stelle des Messpunktes ist der interpolierte Wert.
Wenn in dem Bereich zwischen 60 und 190 cm Unebenheitsprobleme auftreten, wird der Benutzer darauf aufmerksam gemacht (siehe Abbildung Aufzeigen der Unebenheitsprobleme). Es ist möglich diesen Bereich aus der Auswertung herauszunehmen. Entschließt sich der Benutzer, den Bereich herauszunehmen, muss als Grund Ebenheitsabweichung angegeben werden.
Messpunkte:
Abstand in cm bezogen auf Beginn der KFZ-Aufstellfläche (bereits eingetragen):
Legt den Längsabstand entlang der Rasterlängsachse relativ zum Beginn der KFZ-Aufstellfläche fest. Der Abstand kann nur beim 100 cm Raster für jeden Messpunkt verändert werden (um mindestens 5 cm). Beim 25 cm Raster ist der Abstand nicht veränderbar.
Beim 100 cm Messraster müssen für PKW und KRAD mindestens fünf Messpunkte gemessen werden, für LKW mindestens sieben. Beim 25 cm Messraster entspricht die Mindestanzahl der Messpunkte der folgenden Formel:
(Länge Aufstellfläche in cm - Verschiebung in cm)/25 cm + 1
Die Mindestanzahl der Messpunkte bezieht sich auf den Fall, wenn kein Bereich ausgenommen wird.
Messhöhen: Messhöhen sollen vom Benutzer hier auf 0,5 mm genau angegeben werden (das heißt ein Vielfaches von 0,5 mm sein).
Messhöhe linke Spur in mm:
Messwerte der Laserebene der Rasterpunkte der linken Spur, abgelesen am Höhenmaßstab.
Messhöhe rechte Spur in mm:
Messwerte der Laserebene der Rasterpunkte der rechten Spur, abgelesen am Höhenmaßstab.
Hinzufügen und Löschen von Zeilen ist über die angelegten Symbole möglich. Das Löschen ist möglich nur für hinzugefügte Zeilen. Die vorgegebenen Werte müssen gemessen werden. Doppelte Werte (gleicher Abstand in cm) sind nicht gültig und deaktivieren die Schaltfläche Weiter.
Unterhalb der Tabelle sind folgende Angaben zu finden:
Hinweis zu interpolierten Werten mit * (Stern) und in Grau
Genauigkeit der Messwerte, die angegeben werden müssen (0,5 mm)
Mittlere Längsneigung
Konformitätsaussage der Gleichrichtung der Fahrspuren
Kombinationen außer Toleranz (siehe Abbildung Kombinationen außer Toleranz)
Messort der Toleranzverletzung und auch die Kombination, die außer Toleranz ist, sind angezeigt im Bereich von 60 bis 190 cm mit einem Hinweis zur Herausnahme der betroffenen Fläche wegen Ebenheitsabweichung (siehe Abbildung Aufzeigen der Unebenheitsprobleme).
Hinweis zur Aufnahme der Messpunkte
Auswertung anzeigen Schaltfläche ist verfügbar wenn Toleranzverletzung im Bereich von 60 cm bis 190 cm besteht und öffnet das Fenster Längsneigungen der Spuren.
Wenn der Benutzer die Messpunkte eingetragen hat, sind anstelle der ungültigen Messpunktsymbole () jetzt gültige Messpunktsymbole (
) zu finden.
Die Ansicht sieht ähnlich wie in Abbildung Ansicht Messpunkte aus, wenn ein ausgenommener Bereich ausgewählt worden ist.
Erst jetzt ist die Schaltfläche Weiter aktiv geschaltet. Bei Betätigen von Weiter gelangt der Benutzer in die Ansicht SEP Aufstellfläche vermessen.